Page 8 - Tragödie_Obermeiser
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Müllers Pfleging unter einigen Bohnenstangen deponiert und die Knaben aufgefordert es
               dort abzuholen und Heinrich Wilhelm Jäger zu überbringen. Dabei sollten sie vorsichtig sein,
               weil das Gewehr bereits geladen sei.

               Hermann Hold wurde als Ackermann bezeichnet. Er lebte damals im Mühlenweg und zwar
               in dem Haus, dass neben der Mühle Pfleging (heute Werner) stand und bei der Regulierung
               der Warme abgerissen worden ist. Der besagte Kartoffelkeller des Müllers Pfleging stand in
               etwa dort, wo sich heute die Auffahrt der Bundesstraße 7 (Richtung Warburg) befindet. Die
               Zeugen berichteten, dass Heinrich Wilhelm Jäger auf der Bank in der Gaststube schlief, als
               ihm die Jungen das Gewehr brachten. Er wurde geweckt und darüber informiert, dass das
               Gewehr geladen sei.

               Die Ursache für den Schuss aus der Flinte ist offenbar in den Neckereien zu suchen, die sich
               zwischen Heinrich Wilhelm Jäger und seiner Schwägerin ereignet haben. Offenbar spielte
               dabei – so die Zeugen – auch heißer Kaffee und eine vom Kopf des Beschuldigten gezogene
               Mütze eine Rolle. Jedenfalls holte Jäger offenbar das Gewehr aus dem Gastraum und legte
               spielerisch auf Anna Katharina Lind an. Dabei hat sich dann ein Schuss gelöst, der sie in den
               Oberschenkel traf.

               Heinrich Wilhelm Jäger hat in seiner Vernehmung zum Ausdruck gebracht, dass ihm nicht
               klar  gewesen  sei,  dass  er  eine  geladene  Waffe  in  der  Hand  gehalten  habe.  Neben  der
               ausgeliehenen Schrotflinte würde er auch ein eigenes Gewehr besitzen, das ebenfalls in der
               Gaststube stehen würde. Dieses Gewehr (eine Kugelbüchse) sei aber ungeladen gewesen.

               Termin für die Hauptverhandlung war der 04. März des Jahres 1887. In dem Verfahren vor
               dem Königlichen Landgericht zu Kassel wurde der Gastwirt Heinrich Wilhelm Jäger wegen
               fahrlässiger  Tötung  der  Anna  Katharina  Lind  zu  einer  Gefängnisstrafe  von  einem  Jahr
               verurteilt. Die Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre Gefängnis gefordert hatte, konnte sich mit
               ihrem Antrag nicht durchsetzen. Heinrich Wilhelm Jäger erklärte noch am gleichen Tag, dass
               er die Strafe antreten werde und auf die Einlegung der Revision verzichte.

               Bei der Gefängnisstraße von einem Jahr wurde mindernd noch die Zeit von drei Wochen
               angerechnet, die der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte.

               Einige Zeit nach dem Haftantritt wandte sich Sophie Jäger, die Mutter von Heinrich Wilhelm,
               mit einem Gnadengesuch an den Kaiser  (Wilhelm). Sie  schrieb, dass  ihr Sohn die einzige
               Person sei, die ihr noch geblieben war, nachdem ihr Mann und ihre anderen sechs Kinder alle
               schon gestorben waren.

               Sie berichtet auch über die schwierige wirtschaftliche Situation in der Gaststätte und in der
               Landwirtschaft, die insbesondere nach dem Unglücksfall verstärkt eingetreten ist. Ihr Sohn
               habe als Kind nach schwerer Krankheit ein Auge verloren und sei auch im Übrigen häufig
               krank gewesen. Der Tod ihrer angehenden Schwiegertochter, Anna Katharina Lind, sei ein
               tragischer Unglücksfall gewesen.
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