Page 9 - Tragödie_Obermeiser
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Mitte  Dezember  1887  wird  aus  dem  fernen  Berlin  tatsächlich  eine  Begnadigung
               ausgesprochen.  Vom  Justizministerium,  das  mit  der  Bearbeitung  der  Angelegenheit
               beauftragt worden war, wird die Entscheidung des Kaisers übermittelt:

               Die Reststrafe, die Heinrich Wilhelm Jäger noch bis zum Frühjahr 1888 zu verbüßen hätte,
               wird ihm erlassen. Die Behörden werden angewiesen, ihn sofort aus dem Strafvollzug in der
               Königlichen Strafanstalt in Cassel-Wehlheiden freizulassen.



















































                 -Justizministerium-                                            Berlin, den 14. Dezember 1887

                 In der Strafsache wider den Gastwirt Heinrich Wilhelm Jäger zu Obermeiser lasse ich Euer Hochwohlgeboren
                 auch den Bericht vom 19. November diesen Jahres bei Rücksendung der eingereichten Akten und Anlagen
                 beifolgend eine beglaubigte Abschrift des Seiner Majestät dem Kaiser und König von mir unterbreiteten und
                 durch  Allerhöchste  Ordre  vom  12.  des  Monats  genehmigten  Gnadenantrags  zur  schleunigen  weiteren
                 Veranlassung zugehen.
                                                           Der Justizminister
                                                           Im Auftrage
                                                           Horstmann
                 Dem Herrn Ersten Staatsanwalt
                 Beim Königlichen Landgericht
                 In Cassel
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