Page 9 - Tragödie_Obermeiser
P. 9
Mitte Dezember 1887 wird aus dem fernen Berlin tatsächlich eine Begnadigung
ausgesprochen. Vom Justizministerium, das mit der Bearbeitung der Angelegenheit
beauftragt worden war, wird die Entscheidung des Kaisers übermittelt:
Die Reststrafe, die Heinrich Wilhelm Jäger noch bis zum Frühjahr 1888 zu verbüßen hätte,
wird ihm erlassen. Die Behörden werden angewiesen, ihn sofort aus dem Strafvollzug in der
Königlichen Strafanstalt in Cassel-Wehlheiden freizulassen.
-Justizministerium- Berlin, den 14. Dezember 1887
In der Strafsache wider den Gastwirt Heinrich Wilhelm Jäger zu Obermeiser lasse ich Euer Hochwohlgeboren
auch den Bericht vom 19. November diesen Jahres bei Rücksendung der eingereichten Akten und Anlagen
beifolgend eine beglaubigte Abschrift des Seiner Majestät dem Kaiser und König von mir unterbreiteten und
durch Allerhöchste Ordre vom 12. des Monats genehmigten Gnadenantrags zur schleunigen weiteren
Veranlassung zugehen.
Der Justizminister
Im Auftrage
Horstmann
Dem Herrn Ersten Staatsanwalt
Beim Königlichen Landgericht
In Cassel