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Gemäß der Aufforderung des Landesherrn, die eigene Bevölkerung möglichst
           zu  schonen  –  ein  Verlust  an  Menschen  bedeutete  einen  Verlust  an

           Arbeitskräften – wurden schon nach der Entsendung des ersten Kontingentes
           die zu ersetzenden Verluste hauptsächlich durch die Anwerbung von Fremden
           gedeckt.

           Dabei  ging  man  in  den  ersten  Kriegsjahren  wohl  eher  so  vor,  dass  man

           Freiwillige suchte, denen man das Geschäft “schmackhaft“ machte.

           Man  versprach  ihnen  Reichtum,  Gold,  Land  und  vieles  mehr.  Viele
           unterschrieben  wohl  eher  deshalb,  weil  sie  in  der  Truppe  Aussicht  auf
           regelmäßige Verpflegung hatten.

           In  späteren  Jahren  gegen  Ende  des  Krieges  häufen  sich  aber  die  Berichte,

           dass  jene  “Freiwilligen“  nach  derselben  Methode  zur  Truppe  geholt  wurden,
           wie vorzeiten durch die Presskommandos.

           Um der Pflicht nachzukommen, das Regiment wehrfähig zu erhalten, war es
           zwingend  erforderlich,  die  Anzahl  an  Soldaten,  die  sich  nicht  freiwillig

           meldeten, aufgrund der Kantonsregelung aus der Bevölkerung zu rekrutieren.
           Dies war juristisch gesehen keine Zwangsrekrutierung, lief jedoch faktisch für
           die Betroffenen auf das gleiche hinaus.

           Die  Bauernsöhne  und  einfachen  Handwerker  mussten  ihrer  Dienstpflicht

           gemäß in die Truppe eintreten, ob sie wollten oder nicht.

           Der Ablauf einer solchen Rekrutierung ist in wenigen Worten geschildert:


           Ein kleiner Trupp Soldaten klopft an die Tür einer Bauernkate, der Familie wird
           die  Dienstpflicht  vorgelesen  oder  in  kurzen  Worten  erklärt,  im  Haushalt
           befindliche Männer zwischen 16 und 30 Jahren werden mitgenommen, fertig.


           Die Betroffenen, sowohl der Einberufene wie auch dessen Angehörige, fügten
           sich meist klaglos in  ihr  “Schicksal“, da  diese  Vorgehensweise  nach  damals

           gültigem Recht stattfand.

           Die  Durchführung  der  geschilderten  Maßnahmen,  also  die  Aushebung  von
           Soldaten aus dem eigenen Volk, wie auch die Anwerbung Fremder, muss mit
           zunehmender Dauer des Krieges unter stärker werdendem Druck gestanden

           haben.

           Die  Aufreibung  oder  Gefangennahme  ganzer  Regimenter  stellte  eine  große
           Belastung für den betreffenden Kanton dar, auch ließ die Begeisterung, sich
           freiwillig zu melden, mit zunehmender Kriegsdauer spürbar nach.


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