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Aus dieser Zeichnung ist zu ersehen, wie man sich die Durchsetzung der Wehrpflicht
vorzustellen hat.
Trotz Nachrichtensperre kamen nicht immer positive Berichte aus den jungen
USA in der Bevölkerung Hessens an. Gleichwohl gab es aber die
Dienstpflicht aller Landeskinder gemäß dem Kantonsystem. Infolge der
Tatsache, dass nicht genügend Freiwillige nachrückten, wurden Soldaten
aufgrund ihrer Dienstpflicht auch gegen ihren Willen ausgehoben.
Dabei waren es gerade diese Dienstverpflichteten, denen diese Maßnahme
in vielen Fällen zur familiären Tragödie wurde. Es wurden junge Ehen
auseinandergerissen, es wurden Eltern ihre Söhne weggeholt, es gab
dadurch in Hessen-Cassel einen spürbaren Mangel an Arbeitskräften, und es
gab dadurch auch Landflucht aus Angst vor der Dienstpflicht.
Eine weitere Besonderheit mag auch noch zum allgemein schlechten
Ansehen der Verfahrensweise Friedrichs II. beigetragen haben: Desertierte
ein Soldat, gab es eine besondere Regelung: In diesem Fall wurde gemäß
dem Kantonsystem ein Blutsverwandter des Deserteurs zwangsweise zur
Truppe gezogen. Wenn kein waffenfähiger Verwandter existierte, wurde
ersatzweise jemand aus demselben Dorf eingezogen – auch dies unter
Zwang. Zudem konnte den Angehörigen des Deserteurs alles Hab und Gut
weggenommen werden.
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