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Aus  dieser  Zeichnung  ist  zu  ersehen,  wie  man  sich  die  Durchsetzung  der  Wehrpflicht

           vorzustellen hat.

            Trotz Nachrichtensperre kamen nicht immer positive Berichte aus den jungen

            USA  in  der  Bevölkerung  Hessens  an.  Gleichwohl  gab  es  aber  die
            Dienstpflicht  aller  Landeskinder  gemäß  dem  Kantonsystem.  Infolge  der
            Tatsache,  dass  nicht  genügend  Freiwillige  nachrückten,  wurden  Soldaten

            aufgrund ihrer Dienstpflicht auch gegen ihren Willen ausgehoben.

            Dabei waren es gerade diese Dienstverpflichteten, denen diese Maßnahme
            in  vielen  Fällen  zur  familiären  Tragödie  wurde.  Es  wurden  junge  Ehen
            auseinandergerissen,  es  wurden  Eltern  ihre  Söhne  weggeholt,  es  gab

            dadurch in Hessen-Cassel einen spürbaren Mangel an Arbeitskräften, und es
            gab dadurch auch Landflucht aus Angst vor der Dienstpflicht.

            Eine  weitere  Besonderheit  mag  auch  noch  zum  allgemein  schlechten
            Ansehen  der  Verfahrensweise  Friedrichs  II.  beigetragen  haben:  Desertierte

            ein Soldat, gab es eine besondere Regelung: In diesem Fall  wurde gemäß
            dem  Kantonsystem  ein  Blutsverwandter  des  Deserteurs  zwangsweise  zur
            Truppe  gezogen.  Wenn  kein  waffenfähiger  Verwandter  existierte,  wurde

            ersatzweise  jemand  aus  demselben  Dorf  eingezogen  –  auch  dies  unter
            Zwang. Zudem konnte den Angehörigen des Deserteurs alles Hab und Gut
            weggenommen werden.

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