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Nach der Verabschiedung neuer Gesetze zur Unterdrückung der
Freiheitsbewegung durch die englische Krone wurde im September 1774 in
Philadelphia der erste Kontinental – Kongress durch die amerikanischen
Kolonisten einberufen.
Alle anwesenden Vertreter der 13 Kolonien Connecticut, Delaware, Georgia,
Maryland, Massachusetts, New Hampshire, New Jersey, New York, North
Carolina, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina und Virginia
verweigerten den Handel mit England. Daraufhin verabschiedete das
englische Parlament eine Verfügung zur Bestrafung der aufrührerischen
Provinzen. Am 19. April 1775 fand das erste Scharmützel zwischen einer
amerikanischen Miliz und britischen Truppen statt; der Unabhängigkeitskrieg
hatte begonnen.
Als diese Rebellion ausbrach, wurden mit mehreren deutschen Staaten
Verträge zur zeitweisen Vermietung von Soldaten abgeschlossen. Mit Hilfe
angemieteter Truppen hofften die Briten, die als militärisch ungeübt geltenden
Amerikaner rasch zur Raison zu bringen.
Die Vermietung von Truppen an andere Mächte war im 17. und besonders im
18. Jahrhundert ein durchweg anerkanntes Mittel der Politik, die
Heereskosten so gering als möglich zu halten. Ende 1775 reiste deshalb der
englische Oberst Fawcett nach Deutschland, um von verschiedenen
Fürsten Truppen gegen Zahlung englischer Subsidien in Dienst zu nehmen.
Fawcett verhandelte auch mit dem Vertrauten des hessischen Landgrafen,
dem Generalleutnant von Schlieffen.
Es war also eigentlich nichts Ungewöhnliches, als am 15. Januar 1776
Landgraf Friedrich II. mit dem englischen König Georg III, die sogenannten
“Subsidienverträge“ schloss. Darin verpflichtete sich der hessische Landgraf,
der englischen Krone 12.000 Mann, dreiviertel des stehenden Heeres, auf
unbestimmte Zeit zur Kriegsführung in Amerika, zur Verfügung zu stellen.
England erkannte als Gegenleistung noch ausstehende Forderungen
Hessen-Cassels aus Subsidien des 7- jährigen Krieges an. Ferner versprach
England, für jeden der Soldaten ein pauschales Werbegeld von 30
Reichstalern zu leisten, dazu kamen noch laufende Zahlungen in Höhe von
450.000 Talern, zu entrichten an die hessische Kriegskasse. Desgleichen
sollte die Löhnung der Soldaten nach englischem Tarif festgesetzt und
ebenfalls pauschal an die hessische Kriegskasse überwiesen werden.
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